07.04.2016
Umsetzung der Seveso III-Richtlinie steht noch aus – Foto: Noch liegt leichter Nebel über den Konsequenzen für Chemie und Bevölkerung
Claudia Baitinger, Kreisvorsitzende des BUND und Mitglied in der ‚Kommission für Anlagensicherheit‘ (KAS) berichtete bei der Grünen WG sozusagen aus erster Hand über die durch die Seveso-Richtlinie gegebenen Sachverhalte und mögliche Konsequenzen für Marl. Die seit 1982 geltende 1. Fassung der Seveso-Richtlinien und die seit dem 31. Mai 2015 in Deutschland geltende 3. Fassung enthalten Regelungen „zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen“. Die Besonderheit der jüngsten Regelung, die als EU-Richtlinie noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, besteht u.a. darin, dass die betroffenen Unternehmen zur Offenlegung ihrer Betriebsdaten verpflichtet sind, stärkeren Kontrollen unterworfen werden, die Öffentlichkeit deutlich mehr Informationsrechte erhält und an Genehmigungsverfahren beteiligt wird.
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