Stadt widerspricht Regionalplanung
aus der Stellungnahme der Stadt Marl zu den Zielen und Grundsätzen zum Thema „Abfallbeseitigung / Abfallbehandlungsanlagen“
In den zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Entwurfes des Regionalplanes Ruhr mit Stand April 2018 wird die Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung am Standort Marl als zweckgebundene Nutzung „Aufschüttung und Ablagerung“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ als Vorranggebiet ohne die Wirkung von Eignungsgebieten ausgewiesen.
Diese Festlegungen werden seitens der Stadt Marl aus den nachfolgenden Gründen abgelehnt.
Die Stadt Marl fordert den RVR daher auf, in den textlichen und zeichnerischen Festlegungen für die Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung am Standort Marl die zweckgebundene Nutzung „Aufschüttung und Ablagerung“ mit Zweckbindung „Abfalldeponie“ zu streichen und in Hinblick auf das hier geplante IGA-2027-Projekt (die Halde ist bereits für die IGA 2027 angemeldet) durch die Festlegung „Freiraumbereich mit der zweckgebundenen Nutzung Freizeiteinrichtung“ zu ersetzen.
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