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Abfalldeponie auf Bergehalden

23.05.2018

Beschränkte kommunale Beteiligung

In einem vom Kreis Recklinghausen in Auftrag gegebenen Gutachten zum Genehmigungsverfahren einer Abfalldeponie der Klasse 1 auf Bergehalden kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Einflussmöglichkeiten des Kreises und der betroffenen Gemeinden nur äußerst beschränkt sind. Der Grund ist, dass in einem wahrscheinlich durchzuführenden Planfeststellungsverfahren neben den Maßgaben des Baugesetzbuches landesplanerische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt werden müssen wie Festlegungen des Landesabfallrechts und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Schlussfolgerung des städtischen Rechtsamtes, dass wegen ‚übergeordneter Planungen‘ Mitwirkungen der Kommune kaum möglich sind, ist jedoch mutmaßlich eine vorschnelle Beurteilung. Im Kreis Recklinghausen kommt neben der Marler Halde noch eine weitere Halde in Dorsten in Frage.

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