BI weiterhin für Planungsstopp
16.03.2018
Neuerlicher Appell an den Rat
Ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 224 unterstreicht die BI noch einmal die Notwendigkeit eines unmittelbaren Planungsstopps, indem sie aus den Verwaltungsvorlagen ihrer Auffassung nach irrige bzw. falsche Darstellungen zitiert. Sie appelliert deshalb noch einmal nachdringlich an die Ratsmitglieder, ihren bisherigen Beschluss zu ändern. Wenn die Auffassung der BI zutreffen sollte, ist vor 2019 mit einem rechtskräftigen Regionalplan nicht zu rechnen; erst dann wäre eine weitere Bearbeitung des B’planes überhaupt erst möglich. – Lesen Sie das Schreiben der BI!