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BI weiterhin für Planungsstopp

16.03.2018

Neuerlicher Appell an den Rat

Ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 224 unterstreicht die BI noch einmal die Notwendigkeit eines unmittelbaren Planungsstopps, indem sie aus den Verwaltungsvorlagen ihrer Auffassung nach irrige bzw. falsche Darstellungen zitiert. Sie appelliert deshalb noch einmal nachdringlich an die Ratsmitglieder, ihren bisherigen Beschluss zu ändern. Wenn die Auffassung der BI zutreffen sollte, ist vor 2019 mit einem rechtskräftigen Regionalplan nicht zu rechnen; erst dann wäre eine weitere Bearbeitung des B’planes überhaupt erst möglich. – Lesen Sie das Schreiben der BI!

Bürgerinitiative zum Erhalt des Jahnstadion-Waldes

45770 Marl Hüls

Marl, 13.03.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zur unserer Stellungnahme vom 06.03.2018 senden wir Ihnen nachstehend eine Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 224 und insbesondere zur 98. Änderung des FNP. Hier gibt es unseres Erachtens einige Ungereimtheiten und Widersprüche. Die Kommentare der BI haben wir direkt im Anschluss an die jeweiligen Zitate eingerückt und kursiv dargestellt.

Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit zu prüfen, überdenken Sie Ihre Entscheidung bei der Beschlussfassung und stoppen Sie gemeinsam mit uns die Offenlegungen zu diesem Bauvorhaben.

Auszug aus dem Exposé zur Vermarktung der ehemaligen Waldschule

  1. Planungsrechtliche Situation, Städtebaulicher Vertrag ( Seite 3 )

Im Regionalplan ist der zu überplanende Bereich als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Eine mögliche Anpassung der künftigen Nutzung „Wohnen“ ist mit der Regionalplanungsbehörde RVR grundsätzlich abgestimmt worden.

Anders als in unserer Stellungnahme vom 06.03.2018 ergibt sich aus dem Exposé zur Vermarktung der ehemaligen Waldschule, dass die Verwaltung der Stadt Marl schon im Jahre 2013 von der Darstellung im Gebietsentwicklungsplan und den damit verbundenen planerischen Unwägbarkeiten Kenntnis hatte. Gleichzeitig will die Stadt in 2013 die planerische Vorgehensweise mit dem RVR abgestimmt haben. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, warum der RVR in seiner Stellungnahme vom 19.02. 2018 der Änderung des FNP nicht zugestimmt hat.

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl (Ehemaliges Jahnstadion und Gleisdreieck-West)

Begründung & Umweltbericht

4.2. Regionalplan ( Seite 9 )

Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Teilabschnitt Emscher-Lippe stellt den Teilbereich A (ehemaliges Jahnstadion und Waldschule) als „allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dar. Im Norden, Osten und Südosten grenzen „Allgemeine Siedlungsbereiche“ an den Änderungsteilbereich an. Aufgrund der relativ geringen Größe und der Lage im Siedlungsraum ist von dem Vorhaben keine regionalplanerische Wirkung zu erwarten.

Hier will die Stadt Marl suggerieren, dass aufgrund der geringen Größe des Teilbereiches A keine Einschränkungen durch den gültigen Gebietsentwicklungsplan bestehen. Auch hierzu findet die Stellungnahme des RVR eine gänzlich andere Sichtweise.

7.5.2. Planerische Vorgaben ( Seite 30)

(…)

Teilbereich A – ehemaliges Jahnstadion: Die Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben und entspricht vom Grundsatz her den planerischen Vorgaben und Zielvorgaben der in Kapitel 4 dargelegten Fachpläne. (…)

Hier stellt sich uns die Frage, wie die Firma L&S zu dieser Aussage kommt, die ganz offensichtlich falsch ist. Aus der Stellungnahme des RVR geht eindeutig hervor, dass die planerischen Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes nicht berücksichtigt wurden und werden.

(…)

( Seite 31 )

Entsprechend der Aussagen in Kapitel 4 bestehen kleinräumige Abweichungen allerdings zum Teil hinsichtlich der Darstellungen im Regionalplan (Freiraum). (…)

L&S kommt hier zu der Feststellung, dass es durchaus Abweichungen zum Gebietsentwicklungsplan (zukünftig Regionalplan) gibt, ohne diese aber planerisch zu bewerten.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224 „Jahnstadion, ehemalige Waldschule“ Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

2.2. Planerische Vorgaben ( Seite 4 )

2.2.1 Regionalplan

Im Regionalplan ist der Bereich des Jahnstadions als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Das Umfeld im Norden, Osten und Süden ist als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Nach ersten Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde (RVR) ist eine Anpassung des Regionalplanes nicht erforderlich; allerdings wird die neue Wohnbaufläche auf den Wohnbaulandbedarf der Stadt Marl angerechnet.

Hier muss sich L&S fragen lassen, ob sie selber mit der Regionalplanungsbehörde verhandelt hat oder ihr dieses von Dritten mündlich berichtet wurde. Auch hier verweisen wir auf die Stellungnahme des RVR vom 19.02. 2018, in der gegenteilige Aussagen getroffen wurden.

B e g r ü n d u n g zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 224 „Ehem. Jahnstadion und Waldschule“ der Stadt Marl

1.5 Übergeordnete Planungen ( Seite 5 )

Regionalplanung

Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Teilabschnitt Emscher-Lippe stellt das Plangebiet als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Im Norden, Osten und Südosten grenzen „Allgemeine Siedlungsbereiche“ an den Änderungsteilbereich an. Aufgrund der relativ geringen Größe und der Lage im Siedlungsraum ist von dem Vorhaben keine regionalplanerische Wirkung zu erwarten. (…)

Auch hier will die Stadt Marl suggerieren, dass aufgrund der geringen Größe des Teilbereiches A keine Einschränkungen durch den gültigen Gebietsentwicklungsplan zu erwarten sind. Auch hierzu findet die Stellungnahme des RVR eine andere Sichtweise.

Flächennutzungsplan

Hier wird der derzeit gültige Flächennutzungsplan beschrieben. In der Begründung zum vorhabenbezogen Bebauungsplanes trifft der Verfasser die Aussage „Mit diesen Darstellungen ist der Bebauungsplan aus dem FNP nicht entwickelbar. Durch die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 224 „Ehem. Jahnstadion und Waldschule“ im Parallelverfahren den gemeindlichen Planungszielen angepasst. Das Plangebiet soll insgesamt als Wohnbaufläche dargestellt werden. Für den Bereich der Jugendwerkstatt erfolgt zweckentsprechend die überlagernde Darstellung einer Wohnbaufläche. Die Planung eines neuen Wohnquartiers ist aus diesen Darstellungen entwickelbar.“

Mit seiner Stellungnahme vom 19.02.2018 verweigert der RVR die Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit dieser Verweigerung ist der Bebauungsplan mit dem FNP nicht entwickelbar, wie die Stadt selber in ihrer Begründung festgestellt hat.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224 „Jahnstadion, ehemalige Waldschule“

UMWELTBERICHT

1.5.2. Planerische Vorgaben ( Seite 11 )

Berücksichtigung der in Fachplänen und Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes im Bauleitplan

Die Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben und entsprechen vom Grundsatz her den planerischen Vorgaben und Zielvorgaben der o. a. Fachpläne. Davon ausgenommen sind die Darstellung des Plangebietes als Freiraum im derzeit rechtskräftigen Regionalplan und die Darstellung des Entwicklungszieles „Erhaltung der Freiraumfunktionen“ im Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken.

Auch hier muss sich L&S die Fragen gefallen lassen, wie sie zu der Feststellung kommen, dass hier alle planerischen Vorgaben und Zielvorgaben berücksichtigt wurden und werden. Tatsache ist, dass die planerischen Vorgaben nicht berücksichtigt wurden. Mit der irreführenden Formulierung im zweiten Satz widerspricht sich der Verfasser selber.

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In einem Telefonat hat uns der RVR mitgeteilt, dass mit der Rechtswirksamkeit des neuen Regionalplanes nicht vor Ende des Jahres 2019 zu rechnen ist.

Sehr geehrte Fraktions – und Ratsmitglieder, die Aussagen in den Gutachten und Stellungnahmen, die Ihrer getroffenen Entscheidung zugrunde liegen, sind sehr widersprüchlich und irreführend. Hier hat man scheinbar intelligent versucht, bei Ihnen eine wohlwollende Meinung zu erzeugen. Das sollten Sie als unabhängige Ratsleute so nicht hinnehmen. Bitte bereiten Sie deshalb diesem Trauerspiel ein Ende!!!!

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative zum Erhalt des Jahnstadion-Waldes

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