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BI: B’Plan Jahnstadion stoppen

07.03.2018

Verfahren im rechtsfreien Raum?

Eine der beiden Bürgerinitiativen gegen die Bebauung des Jahnstadion verlangt im Rahmen einer Stellungnahme zu einem Artikel der Marler Zeitung die sofortige Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan 224 (Jahnstadion/Alte Waldschule) incl. des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächentausch mit Baugebiet ‚Gleisdreieck). In der Begründung der Forderung verweist die BI auf den aktuell noch gültigen Gebietsentwicklungsplan, der nach Auffassung der BI den in Frage stehenden Bebauungsplan nicht zulässt. Da sich der im Moment noch in der Aufstellung befindliche Regionalplan (der den Gebietsentwicklungsplan ersetzen wird) aktuell nicht vorliegt, müsse dessen Rechtskräftigkeit abgewartet werden; erst danach könne das Verfahren durchgeführt werden. – Lesen Sie die Stellungnahme im Wortlaut!

Bürgerinitiative zum Erhalt des Jahnstadion-Waldes

45770 Marl Hüls

Stellungnahme

zum Artikel in der Marler Zeitung vom 28.02.2018 zum Thema Regionalplan

1. Offenlage: Bebauungsplan Nr. 224 „ehemaliges Jahnstadion und Waldschule“

2. Offenlage: Änderung Nr. 98 des Flächennutzungsplanes „ehemaliges Jahnstadion und Waldschule“ und „Gleisdreieck West“

Unverzüglicher Abbruch der Offenlagen

1. Bebauungsplan Nr. 224

2. Änderung Nr. 98 des Flächennutzungsplanes

Zurzeit liegen im Planungsamt der Stadt Marl der Bebauungsplan für das ehemalige Jahnstadion und die Waldschule sowie die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich aus. Wie wir dem Artikel in der Marler Zeitung vom 28.02.2018 entnehmen konnten, hat der Regionalverband Ruhr ( RVR ) mit Datum vom 19.02.2018 im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des kommunalen Flächennutzungsplanes abgegeben und dabei die aktuell geltende Rechtslage für den Standort dargestellt. Die obere Planungsbehörde konnte auf dieser Basis die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung für das Jahnstadion nicht feststellen. Das heißt im Klartext, dass die erforderliche Änderung des Marler Flächennutzungsplanes erst durchgeführt werden kann, wenn auch der Gebietsentwicklungsplan ( zukünftig Regionalplan ) diese Änderung ermöglicht.

Die Aufstellung des neuen Regionalplanes ist ein langes und aufwendiges Prozedere, im Rahmen dessen auch wiederum die Belange der Bürger und Bürgerinnen, sowie der entsprechenden Behörden gehört und eingearbeitet werden müssen. Somit ist der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des neuen Regionalplanes nicht vorhersehbar. Es ist aber mehr als unwahrscheinlich, dass dies noch in 2018 geschieht.

Ein genehmigungsfähiger Flächennutzungsplan ist allerdings eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung eines Bebauungsplanes. Da die obere Planungsbehörde RVR der von der Stadt Marl vorgeschlagenen Änderung des FNP, nämlich der Umwidmung von Grünflache in Wohnbaufläche, in naher Zukunft nicht zustimmen wird, kann die ordnungsgemäße Bauleitplanung nicht eingeleitet werden. Sehr besorgt fragen wir uns als Bürgerinitiative, warum die Stadt, in Kenntnis dieser Gegebenheiten, die Offenlegung überhaupt eingeleitet hat.

Um weiteren Schaden von der Stadt Marl abzuwenden, fordern wir diese eindringlich auf, die bereits laufende Offenlegung unverzüglich abzubrechen. Die nach dem BauGB §3 vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit, als Baustein des Bauleitverfahrens, ist somit hinfällig. Die verwaltungsrechtliche Vorbereitung des Verfahrens sowie die bisherige Planungsarbeit haben damit keine Rechtsgrundlage. Wir sind erstaunt und halten es für unzulässig, dass die Stellungnahme des RVR vom 19. 2. 2018 nicht als Anlage in der Offenlage berücksichtigt wurde. Die Verwaltung der Stadt Marl hält offenbar den Regionalentwicklungsplan (neu: Regionalplan) nicht für ein Regelwerk, dass bei dieser Planung berücksichtigt werden muss. In dem Bekanntmachungsblatt zur Offenlegung vom 14. 2. 2018 wurde dieser Plan bei den verwendeten Regelwerken nicht benannt. In den Planbegründungen der Verwaltung der Stadt und dem „Landschaftspflegerischen Fachbeitrag“ von der L+S werden hierzu falsche Aussagen festgeschrieben.

Wir sind erstaunt, dass die Stadtverwaltung in den Jahren zwischen 2012 und 2017 nicht feststellen konnte, dass für das Bauvorhaben Jahnstadion die nötige Grundvoraussetzung, also eine entsprechende Änderung des FNP nicht vorliegt und aufgrund des noch gültigen Gebietsentwicklungsplanes der Bezirksregierung Münster, eine Änderung des FNP nicht möglich ist. Die Stadt Marl wurde erst durch die obengenannte Stellungnahme des RVR auf diese Tatsache aufmerksam.

Auch der Gestaltungsbeirat, bestehend aus bekannten Architekten, hat diese Rechtslage nicht erkannt, obwohl die Überprüfung der rechtsverbindlichen planerischen Vorgaben doch zum Tagesgeschäft der mit Bauplanungen beauftragten Architekten gehört. Von den unzähligen Stunden, die in der Verwaltung für die Vorbereitung des Bauvorhabens aufgewendet wurden einmal ganz zu schweigen. Die Stadt möge mitteilen, wie hoch der planerische und in dem Zusammenhang der finanzielle Aufwand durch die Stadtverwaltung war.

Auch ein Investor überprüft in der Regel die rechtlichen Grundlagen für seine Planung. Aus welchen Gründen auch immer, kann das hier vom Investor nicht vorgenommen worden sein. Es ist zu vermuten, dass sich hier auch aufgrund dieser planerischen Gegebenheiten kein Investor auf die europäische Ausschreibung aus 2012 gemeldet hat.

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