Bergamt nicht zuständig?
13.03.2018
Wenig Neues zur Halde
Die Vertreter des Bergamtes beim RP Arnsberg (mit Sitz in Dortmund) erklärten sich für die Überwachung der Einhaltung des Rahmenbetriebsplanes der Halde als nicht zuständig. Sie seien Vertreter nur eines von 4 Dezernaten; ihre Aufgabe sei die Genehmigung von Rahmenbetriebsplänen. Der Rahmenbetriebsplan für die Halde sei 2015 mit Einstellung des Bergbaus ausgelaufen und habe damit seine Rechtskraft verloren. Jetzt warte man ab, dass der Betreiber der Halde (die RAG) den Antrag auf einen Abschlussbetriebsplan stelle, in dem die weiteren Maßnahmen zu regeln seien. Gleichzeitig werde das Verfahren der sog. Folgenutzung der Halde betrieben. Wenn es sich dabei um eine Abfalldeponie handeln sollte; sei der RP Münster zuständig, nicht das Bergamt. Im Augenblick gelte ein Hauptrahmenplan; wenn Aktivitäten seitens des Betreibers durchgeführt werden sollten, müsste dieser einen entsprechenden Antrag stellen. Ein solcher Antrag läge bislang aber nicht vor.