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RAG

IGA 2027 ohne Halde?

  • Lokales

Marl braucht drei statt zwei Standorte für die IGA 2027!

Hartmut Dreier kommentiert:

Die Marler Zeitung berichtet am 4. 9. 2018 von städtischen Planungen im Blick auf die Internationale Gartenbauausstellung IGA 2027. Marl wird sich mit anderen Städten im Ruhrgebiet beteiligen und arbeitet derzeit an einem Bewerbungskonzept. Neuerdings gibt es einen Haken: Offenbar sind momentan vorrangig im Gespräch die beiden Standorte Volkspark Alt-Marl und das Marler Zentrum. Seitens der Stadt soll aber die Halde Brinkfortsheide zurückgestellt werden: Für diese war für die IGA 2027 bisher als „ehrgeizigstes Projekt“ die sog. „Große Freiheit“ überlegt: ein „Erholungsort“ mit großem Sandstrand für Jung und Alt, eine Bach- und Schluchtenlandschaft, Hängebrücken, Gleitseilbahn. Denn – so lesen wir weiter – die RVR/RAG plant auf der Halde Brinkfortsheide eine Bauschutt-Deponie. Und die RVR/RAG will aus den Erlösen aus der Bauschutt-Deponie in Marl und in 2 weiteren Halden – Dorsten und Dinslaken – den Betrieb der anderen 17 re-naturierten Halden im Ruhrgebiet finanzieren.

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Deponieplanung einstellen

16.05.2018 Grüne WG fordert Klartext Bezugnehmend auf das sich immer weiter hinziehende Verfahren zur Entlassung der Halde Brinkfortsheide aus der Bergaufsicht und der zeitgleich zu beantragenden Folgenutzung, hat der RVR bzgl. einer angedachten Folgenutzung als Abfallhalde der Deponieklasse 1 betont, dass eine solche Nutzung nicht… Weiterlesen »Deponieplanung einstellen

Bergehalde: Grüne WG fragt nach

25.04.2018

Wie läuft das weitere Verfahren?

Das bisherige Schweigen der Verwaltung zur Frage der städtischen Beteiligung am weiteren Verfahren in Sachen Halde Brinkfortsheide ist aus Sicht der grünen Wählergemeinschaft angesichts der bekannten Pläne zur Nachnutzung der Halde als Abfalldeponie unbefriedigend und gleichzeitig beurnruhigend. Wenn man bedenkt, dass die Entlasssung der Halde aus der Bergaufsicht (Verfahrensführer ist der RP Arnsberg mit dem bei ihm angesiedelten Bergamt) und die geplante Nachnutzung als Abfalldeponie (die Verfahrensführung liegt beim RP Münster) in parallel laufenden Verfahren durchgeführt werden sollen, ist unklar, in welchem Verfahren sich die Stadt in welcher Weise ‚einklinken‘ kann.

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Bergamt nicht zuständig?

13.03.2018

Wenig Neues zur Halde

Die Vertreter des Bergamtes beim RP Arnsberg (mit Sitz in Dortmund) erklärten sich für die Überwachung der Einhaltung des Rahmenbetriebsplanes der Halde als nicht zuständig. Sie seien Vertreter nur eines von 4 Dezernaten; ihre Aufgabe sei die Genehmigung von Rahmenbetriebsplänen. Der Rahmenbetriebsplan für die Halde sei 2015 mit Einstellung des Bergbaus ausgelaufen und habe damit seine Rechtskraft verloren. Jetzt warte man ab, dass der Betreiber der Halde (die RAG) den Antrag auf einen Abschlussbetriebsplan stelle, in dem die weiteren Maßnahmen zu regeln seien. Gleichzeitig werde das Verfahren der sog. Folgenutzung der Halde betrieben. Wenn es sich dabei um eine Abfalldeponie handeln sollte; sei der RP Münster zuständig, nicht das Bergamt. Im Augenblick gelte ein Hauptrahmenplan; wenn Aktivitäten seitens des Betreibers durchgeführt werden sollten, müsste dieser einen entsprechenden Antrag stellen. Ein solcher Antrag läge bislang aber nicht vor.

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Nach Akteneinsicht in Betriebsplan

22.01.2018 Bürgerinitiative im Widerstand bestärkt Nachdem Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Abfalldeponie auf der Halde Brinkfortsheide Erweiterung Ende Dezember beim RP in Arnsberg Akteneinsicht in die Genehmigungsunterlage für den Betriebsrahmenplan der Bergehelde genommen haben, sehen sie sich in ihrem Widerstand gegen die geplante Abfalldeponie bestätigt… Weiterlesen »Nach Akteneinsicht in Betriebsplan

Brinkfortsheide. BI weist Kritik zurück

  • Wohnen

28.11.2017

„Rechtsfehlerhaftes“ Verhalten der RAG

In einer ausführlichen Stellungnahme weist Jörg Göritz die Darstellung der RAG zu seinen Ausführungen bzgl. der Gefahren einer Abfallhalde ‚Brinkfortsheide-Erweiterung‘ zurück. Er wiederholt nicht nur seine Position, sondern bezeichnet die RAG-Darstellung als Dokument einer Steigerung der ‚Besorgnisstufe von Geld auf Orange‘. Er wirft der RAG ein befremdliches Rechtsverständnis vor, weil diese den Eindruck zu erwecken versucht, dass die Umwidmung der Bergehalde in eine Abfallhalde lediglich ein ‚obrigkeitliches Verfahren‘ sei und die rechtlichen Voraussetzungen eines Planfeststellungsverfahrens ausgeklammert werden. Schon bei der ersten Vorstellung der Haldenerweiterungsplane habe der Vertreter der RAG im Marler Rathaus gesagt, Am Ende werde die Deponie doch kommen, da wäre jeder Protest vergebens. – Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Jörg Göritz!

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Wirrwarr bei Haldenplanung

  • Lokales

26.11.2017

Welche Lesart ist die richtige?

Das von Jörg Göritz angefertigte Grundlagenpapier, in dem die Unvereinarkeit einer geplanten Abfallhalde mit der bestehenden Bergehalde dargestellt wird, wird neuerdings von der Ruhrkohle AG (RAG) als von ‚falschen Voraussetzungen‘ ausgehend und ‚vollständiger Irrtum‘ dargestellt. Die RAG geht in ihrer Pressemitteilung von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit aus und versucht den Eindruck zu erwecken, als wäre eine derartige Genehmigung bereits erteilt.

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PCB im Grubenwasser – RAG kommt (vorläufig) ungeschoren davon

21.02.2017

Generalstaatsanwältin weist BUND-Beschwerde ab – RAG darf weiter einleiten

Die BUND-Bemühungen, die Verantwortlichen für die andauernde Belastung der Gewässer in den Steinkohlerevieren durch PCB im Grubenwasser auch strafrechtlich zu belangen, waren nicht erfolgreich.Wie die Generalstaatsanwältin in Hamm dem BUND jetzt mitteilte, habe sie die BUND- Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wege der Dienstaufsicht geprüft, jedoch keinen Anlass gesehen, die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Beschuldigten anzuordnen. Der BUND sieht jetzt Umweltminister Johannes Remmel gefordert, die fortdauernde Belastung der Umwelt durch den PCB-Austrag über die Grubenwässer zu stoppen. – Quelle: http://www.bund-nrw.de

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