21.02.2017

Generalstaatsanwältin weist BUND-Beschwerde ab – RAG darf weiter einleiten
Die BUND-Bemühungen, die Verantwortlichen für die andauernde Belastung der Gewässer in den Steinkohlerevieren durch PCB im Grubenwasser auch strafrechtlich zu belangen, waren nicht erfolgreich.Wie die Generalstaatsanwältin in Hamm dem BUND jetzt mitteilte, habe sie die BUND- Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wege der Dienstaufsicht geprüft, jedoch keinen Anlass gesehen, die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Beschuldigten anzuordnen. Der BUND sieht jetzt Umweltminister Johannes Remmel gefordert, die fortdauernde Belastung der Umwelt durch den PCB-Austrag über die Grubenwässer zu stoppen. – Quelle: http://www.bund-nrw.de
Weiterlesen »PCB im Grubenwasser – RAG kommt (vorläufig) ungeschoren davon