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PCB im Grubenwasser: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Gewässerverunreinigung eingestellt – BUND legt Beschwerde ein

10.01.2017

Auch in Marl wird seit eh und je Grubenwasser in die Lippe eingeleitet – Foto: Marler Bergbausymbolfigur, hier noch am alten Standort

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht weiter gegen die fortgesetzte Gewässereinleitung des mit dem Ultragift PCB belasteten Grubenwassers aus dem Steinkohlenbergbau vor. Der Umweltverband hat bei der Staatsanwaltschaft Bochum Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Ruhrkohle AG wegen Gewässerverunreinigung eingereicht. Gleichzeitig beantragte der BUND erneut vollständige Akteneinsicht. Der BUND erwartet, dass die Staatsanwaltschaft jetzt die Ermittlungen wieder aufnimmt. Auch die Rolle der Bezirksregierung Arnsberg, die das Einleiten des PCB-belasteten Grubenwassers jahrzehntelang toleriert hatte, gehöre dabei auf den Prüfstand. Letztendlich aber müssten schnell auch Maßnahmen ergriffen werden, den weiteren Austrag der PCB in die Umwelt durch die Reinigung des Grubenwassers zu unterbinden. – Quelle und mehr Informationen zum Thema: http://www.bund-nrw.de

„Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die RAG unter Verkennung der Rechtslage vorschnell eingestellt“, sagte der BUND-Bergbauexperte Dirk Jansen. „Da uns bislang eine Akteneinsicht verwehrt wurde, könnte der Eindruck entstehen, die Staatsanwaltschaft stütze sich bei ihrer Entscheidung allein auf die Stellungnahmen der RAG und der Bergbehörde. Das ist nicht hinnehmbar.“

Der BUND hat jetzt die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer eingeschaltet. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Verantwortlichen der RAG nicht darauf stützen könnten, PCB-haltiges Grubenwasser in Oberflächengewässer einleiten zu dürfen. Die vorliegenden wasserrechtlichen Einleitungserlaubnisse umfassten keine Befugnis, das künstlich erzeugte PCB einzuleiten. Insofern mache sich die RAG der Gewässerverschmutzung strafbar.

„Die bestandkräftigen Erlaubnisse sind kein Persilschein, auch das hochgiftige PCB in unsere Flüsse einzuleiten“, so Jansen. „Was im Bescheid nicht ausdrücklich als erlaubt bezeichnet wird, ist schlichtweg verboten.“

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind künstlich erzeugte, giftige, krebserregende organische Chlorverbindungen. PCB zählen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen Giftstoffen, welche durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden. Bis in die 1986 wurden etwa 15.000 Tonnen PCB im NRW-Steinkohlebergbau eingesetzt. Durch den Einsatz PCB-haltiger, schwer entflammbarer Hydraulikflüssigkeiten erhoffte man sich ein Mehr an Grubensicherheit. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass noch etwa 12.000 Tonnen PCB untertage lagern. Mit dem gehobenen Grubenwasser gelangt das Gift sukzessive in die Oberflächengewässer.

Wer aber PCB-belastetes Grundwasser in Oberflächengewässer einleitet, verändert die chemische und biologische Wasserqualität der Oberflächengewässer und erfüllt den Tatbestand der Gewässerverunreinigung im Sinne des § 324 Strafgesetzbuch. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die für die wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung eines Gewässers entwickelten Umweltqualitätsnormen eingehalten werden oder nicht. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die ökologischen Funktionen des Gewässers beeinträchtigt werden. Da sich PCB aufgrund ihrer Langlebigkeit in der Umwelt und der Nahrungskette anreichern, stellen sie eine Gefahr für die natürlichen Lebensgrundlagen dar.

Der BUND erwartet, dass die Staatsanwaltschaft jetzt die Ermittlungen wieder aufnimmt. Auch die Rolle der Bezirksregierung Arnsberg, die das Einleiten des PCB-belasteten Grubenwassers jahrzehntelang toleriert hatte, gehöre dabei auf den Prüfstand. Letztendlich aber müssten schnell auch Maßnahmen ergriffen werden, den weiteren Austrag der PCB in die Umwelt durch die Reinigung des Grubenwassers zu unterbinden.

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