27.04.2018
Jahnstadion: Pleite für Rat und Bauamt
Bis zuletzt hatte die Verwaltung versucht, den Widerstand der Bürgerinitiative gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bebauung des Jahnstadions als gegenstandslos darzustellen. Jetzt muss sie einräumen, dass der von der Ratsmehrheit gefasste Beschluss nicht umsetzbar ist, weil nach der Rechtslage eine Flächennutzungsplanänderung nur in Übereinstimmung mit dem Gebietsentwicklungsplan möglich ist. Der Gebietsentwicklungsplan ist aber noch in der Aufstellumg; nach dem geltenden Plan ist die beschlossene Änderung nicht rechtswirksam und deshalb gegenstandslos. Die jetzt von der Verwaltung vorgetragene Entscheidung, einen nur auf die Bebauung rund um die alte Waldschule bezogenen Bebauungsplan zu beschließen, betrifft genau den Bereich, in dem am meisten abgeholzt werden muss. Die Einzelheiten sind auf der städtischen Homepage oder auch auf unserer Seite nachzulesen.
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