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Fehlerhafte Ausschreibung

18.03.2018

Bauen im Außenbereich?

Nach Auffassung der BI gegen die Bebauung des Jahnstadion-Waldes verstößt die Verwaltung seit Beginn der europaweiten Ausschreibung gegen die Maßgaben des Baugesetzbuches. Danach handele es sich bei der geplanten Baumaßnahme um „Bauen im Außenbereich“ gemäß §35 BauGB. Die in diesem Paragraphen enthaltenen Einschränkungen seien wohl auch der Grund dafür gewesen, dass sich bei der europaweiten Ausschreibung kein Interessent gefunden habe. Ohne es zu sagen, hieße das dann wohl auch, dass der einzige Bieter (ohne ein belastbares Angebot abgegeben zu haben) ein Marler Investor war, dem man bereits vor der Ausschreibung das Grundstück überlassen wollte.

Aus dem Schreiben der BI:

Für Baumaßnahmen im Außenbereich findet der §35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ Anwendung.

㤠35

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, (…)

(…)

(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

  1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.

(…)

  1. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

Nach § 35 (1) und (3) BauGB ist das Bauvorhaben von Anfang an, also schon mit bei der europaweiten Ausschreibung, unzulässig. Auch deshalb wird sich kein Interessent gemeldet haben.

Unsere Frage:

  • Wie können Sie begründen, dass die Stadt Marl mit dem Bauvorhaben den Forderungen des § 35 gerecht wird ?

Diese Frage wurden auch im Rahmen der 31. Ratssitzung vom 15.03.2017 während der Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung gestellt. Die Antwort war mehr als allgemein und sehr knapp , was sicherlich auch der kurzen Zeit geschuldet ist, die hier zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht. Wegen der Komplexität des Sachverhaltes wurde Frau Baudeck aufgefordert , zu dieser Frage schriftlich Stellung zu nehmen. Dieser Forderung werden wir noch einmal schriftlich Nachdruck verleihen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schmidt

Sprecher der Bürgerinitiative zum Erhalt des Jahnstadion-Waldes

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