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Planungsausschuss: Jahnstadion

04.05.2018

Mehrheit gegen B-Plan

Die Beschlussvorlage der Verwaltung, die Bebauung an der alten Waldschule aus der Gesamtheit der Bebauung rund um das Jahnstadion herauszulösen und dafür einen eigenen B-Plan zu erstellen, fand im Planungsausschuss keine Mehrheit. Der Grund: Die SPD-Fraktion befürchtet, dass bei einer Zerschneidung des Gesamtprojektes, der Investor möglicherweise davon Abstand nehmen könnte, die weiteren Bauabschnitte tatsächlich auch durchzuführen. Die Folge könnte sein, dass die Stadt auf dem alten Jahnstadion hängen bliebe. Die SPD-Mehrheit beauftragte die Verwaltung, baurechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die den Investor zur Realisierung des gesamten Projekts verbindlich verpflichten sollen.

Im Vorfeld dieses Beschlusses gab es eine lange Diskussion zum Thema Jahnstadion-Bebauung. Während die Verwaltung die Aufstellung eines B-Planes nur für den Bereich der Waldschule aufstellen will und dabei in der Hoffnung lebt, dass der RVR nach Änderung des Regionalplans auch die gesamte Bebauung akzeptieren wird, wurden Bedenken geäußert, ob der Investor bei einer Splittung in Teilbereiche die Bebauung auch bis zum Ende durchführen wird. Die Rechtslage bei einer Splittung in verschiedene Bauabschnitte wäre dann so, dass der Investor für die einzelnen Bereiche jeweils eine getrennte Kaufoption hätte, die er wahrnehmen könnte oder auch nicht. In diesem Zusammenhang wurden auch Äußerungen laut, der Investor habe von Beginn an ohnehin nur die Absicht gehabt, den Bereich der Waldschule zu bebauen, weil diese Bebauung für ihn am profitabelsten sei. Und das sei genau der Bereich, wo am meisten Bäume gefällt werden müssten.

Der Sprecher der grünen Wählergemeinschaft (Paul Wagner) äußerte sich in ähnlicher Weise und lehnte sowohl die Gesamtbebauung als auch die Herauslösung der Bebauung rund um die Waldschule grundsätzlich ab. Im Gegensatz dazu plädierten die Bündnisgrünen für eine Verschiebung der Gesamtmaßnahme bis nach der Aufstellung des Regionalplans, was bei der Wählergemeinschaft ebenfalls auf Ablehnung stößt, weil das eine Zustimmung – nur mit zeitlicher Verzögerung – für die geplante Bebauung wäre.

Die Vorstellung der SPD, mit dem Investor z.B. einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, um ihn zu zwingen, die dort beschriebenen Maßnahmen zu realisieren, wurde von Paul Wagner (Grüne WG) als Hirngespinst zurückgewiesen; er verwies auf einen städtebaulichen Vertrag, den die Stadt nach der Aufgabe von AV-Schacht 1/2 geschlossen hatte, der sich aber als gegenstandslos erwiesen hatte und vom Bergbau in den wesentlichen Teilen nicht erfüllt wurde. Von der Stadt eingeräumte Kauf-Optionen können einen Investor ebenfalls nicht verpflichten, in Aussicht gestellte Pläne tatsächlich auch umzusetzen.

Am Ende steht zu befürchten, dass ähnlich wie bei der Bebauung bei St. Heinrich (mit dem gleichen Investor) trotz des gegenteiligen Votums des Fachausschusses, dem Verwaltungsentwurfs durch den Rat doch zugstimmt wird, nach einer entsprechenden Intervention des Investors.

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