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Nach dem Vorbild der Erlöse von Spielflächen

01.07.2016

Wählergemeinschaft will Schulen an Verkaufserlösen beteiligen

In einem Antrag an den Schulausschuss, den Stadtplanungsausschuss, den HuFA und den Rat fordert die Wählergemeinschaft, die Schulen zukünftig an den Verkaufs – und Vermarktungserlösen von Schulgebäuden finanziell zu beteiligen. Ein ähnliches Modell wird bereits seit einiger Zeit praktiziert, wenn Spielflächen verkauft werden. Dann wird ein Teil des Erlöses für die Neugestaltung von anderen Spielflächen zur Verfügung gestellt. Aktuell könnte z. B. der Verkauf des Geländes der Hauptschule an der Wiesenstraße der Martin-Luther-King-Gesamtschule helfen, den seit Jahren geplanten Anbau zu verwirklichen. Lesen Sie den vollständigen Antrag:

Antrag:

Bei zukünftiger Vermarktung oder beim Verkauf von Schulgrundstücken wird die Hälfte des Erlöses den Marler Schulen für schulische Belange zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Seit einigen Jahren gibt es in Marl die Praxis, beim Verkauf von Spielflächen die Hälfte des Erlöses dem Jugendamt zur Neugestaltung oder Ausstattung von vorhandenen Spielflächen zur Verfügung zu stellen. Dieses sollte auch im Schulbereich so durchgeführt werden, da es auch in den Schulen einen großen Bedarf an Mitteln für Reparaturen, Neuanschaffungen usw. gibt. Die haushaltsrechtliche Möglichkeit sollte durch die gängige Praxis im Bereich Jugend und Soziales gegeben sein.

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