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Müssen auch in Marl verkaufsoffene Sonntage zurückgenommen werden?

  • Lokales

27.06.2016

Oberverwaltungsgericht Münster schränkt verkaufsoffene Sonntage ein – Foto: Darf der Marler Stern am 4. Advent die Geschäfte öffnen?

Ein Kinderfest reicht nicht, um die Geschäfte sonntags zu öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Verkaufsoffene Sonntage müssen einen echten Anlass haben, sie sind kein Selbstzweck. Händler und der Städtetag sind in Sorge, Verdi jubelt. – In Marl sind verkaufsoffene Sonntage zum größten Teil nach dem Gießkannenprinzip auf die Stadtteile verteilt worden. Wenn Verdi wahr macht, was die Gewerkschaft angekündigt hat, dürften die Marler Politiker alt aussehen. – Quelle: http://www.rp-online.de

Der Streit um verkaufsoffene Sonntage in NRW geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat strenge Regeln festgelegt, wann eine Kommune einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen darf. Es müsse klar sein, dass es einen echten Anlass gebe, um vom Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen abzuweichen. Konkret hatten die Richter es als unzulässig bezeichnet, ein Kinderfest als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag im Velberter Bezirk Neviges vor acht Tagen zu nutzen. Das Fest fand zwar statt, aber die Läden blieben zu.

Die klagende Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will die Entscheidung nutzen, um in ganz NRW gegen ihrer Meinung nach häufig zu liberale Öffnungszeiten vorzugehen. „Das bestärkt uns in unserer Haltung“, sagte Verdi-Bundessprecher Günter Isemeyer: „Wir werden uns nun in vielen Kommunen anschauen, mit welchen Begründungen da verkaufsoffene Sonntage erlaubt wurden.“ Sein Wuppertaler Kollege Daniel Kolle wurde konkreter: „Wir lassen prüfen, ob die verkaufsoffenen Sonntage in Wülfrath und Heiligenhaus rechtens sind.“

Jeder Shopping-Sonntag braucht einen Anlass

Laut Gesetz muss jeder der jährlich vier erlaubten Shopping-Sonntage in der City oder einem Ortsteil einen Anlass haben, etwa ein Fest oder eine Messe. Das Oberverwaltungsgericht legte nun fest, dass Städte einen Sonntag nur verkaufsoffen machen dürfen, wenn zu dem Anlass mehr Besucher erwartet werden als Menschen, die „allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen“ kommen würden. Eine Öffnung sei unzulässig, wenn sie „gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur untergeordnete Bedeutung“ habe.iese Klarheit macht Städte und Betroffene nervös. Ein rheinischer Stadtmarketing-Manager nannte die Münsteraner Entscheidung „eine Katastrophe“ – alle verkaufsoffenen Sonntage stünden jetzt „auf tönernen Füßen“. Der Juwelier Heinrich Stevens aus Anrath bei Willich kritisierte: „Schon jetzt dürfen wir hier nur zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr durchführen. Nach einem solchen Urteil ist eine Ausdehnung schwer.“ Ein neues Gesetz, „damit eine liberalere Praxis möglich ist“, forderte Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Dies unterstützte FDP-Wirtschaftspolitiker Ralf Witzel.

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