Zum Inhalt springen
Startseite » News » Jahnstadion: Kollision mit Regionalplanung

Jahnstadion: Kollision mit Regionalplanung

30.11.2017

Planungsamt muss nachbessern

Die 98. Änderung des Flächennutzungsplans – vom Rat beschlossen am 16.02.2017 – muss nachgebessert werden; die Änderung betrifft die geplante Bebauung des Jahnstadions incl. Alte Waldschule. „In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde (RVR)“ habe sich ergeben, dass die aktuell ausgewiesenen Baulandflächen über den Wohnbauflächenbedarf Marls hinausgehen. Deshalb wird es notwendig, als Ausgleich für den wegfallenden Grünbereich Tauschflächen im Verhältnis 1:1″ darzustellen. Dem kommt das Planungsamt jetzt nach durch die Rücknahme des B’Planes ‚Gleisdreieck‘; dieser im Sumpfgebiet an der Erzbahntrasse in Drewer-Nord gelegene B’Plan entspricht mit exakt 3,3 ha Fläche genau der Fläche des Neubaugebietes in Hüls.

Das versumpfte Gebiet zwischen der S-Bahnstrecke, der Erzbahntrasse, dem Lipper Weg und der Bebelstraße ist seinerzeit gegen alle Vernunft als zu entwickelndes Bauland ausgewiesen worden; in der Folge wurden die dort vorhandenen Wasserflächen aufgefüllt und das Gebiet entwickelte sich über die Jahre hinweg als Sukzessionsfläche mit einem inzwischen dichten Grünbestand. Die neue Regionalplanung schränkt die Ausweisung neuer Bau- und auch Gewerbegebiete insofern ein, als sie für jede Gemeinde Kontingente festlegt, über die nur unter Auflagen hinweggegangen werden kann. Diese Regelung hatte das städtische Planungsamt im Zusammenhang mit der Umwandlung des Gebietes rund um das Jahnstadion in Bauland wohl nicht auf dem Schirm. Das Versäumte wird nun nachgeholt als „ergänzender Beschluss zur Änderung des Beschlusses zur Änderung Nr. 98 des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich ‚Ehemaliges Jahnstadion und Waldschule‘ vom 16.02.2017″

Auszug aus der Sitzungsvorlage 2017/0464:

‚In Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde (RVR) haben ergeben, dass für die überplanten Grünbereiche geeignete Tauschflächen im Verhältnis 1:1 in einem förmlichen Verfahren aufgeführt werden sollen. Dies ist erforderlich, weil der derzeit regionalplanerisch absehbare Wohnbauflächenbedarf der Stadt Marl nicht über die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen hinausgeht und es andernfalls zu einer den absehbaren Bedarf überschreitenden Darstellung käme. Im Zuge der Aktualisierung und Auswertung Flächeninformationssystems Ruhr/ Siedlungsflächenmonitoring (RuhrFIS) wurden geeignete Tauschflächen identifiziert, welche im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind und zukünftig zurückgenommen, d.h. mit einer Freiraumdarstellung überplant werden können.‘ – Der gesamte Text ist auf der städtischen Homepage einzusehen und herunterzuladen. (unter ‚Ratsinformationssystem‘)

 

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar