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Gutachterempfehlung: Es sind keine weiteren Windenergieanlagen im Stadtgebiet zu erwarten

14.02.2017

Rat: Verwaltung will auf Ausweisung von Konzentrationszonen verzichten – Wunsch der Ratsmehrheit landet damit im Papierkorb

In einer Sitzungsvorlage schlägt die Verwaltung dem Rat folgenden Beschluss vor: Es soll kein Aufstellungsbeschluss für eine Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes zur Einrichtung einer Konzentrationszone auf Marler Stadtgebiet erstellt werden. „Nach Auswertung der Feststellungen des beauftragten Büros verbleibt im Ergebnis als einzige mögliche Fläche der Arenbergische Forst, welcher größtenteils in städtischem Eigentum steht, für eine Konzentrationszone mit einer Größe von ca. 24 ha. Damit würden 4,75 % der Fläche des Marler Stadtgebietes, die nicht mit den sogenannten harten Tabu-Zonen belegt ist, als Konzentrationszonen zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass dieser Flächenanteil kaum den Anforderungen der Rechtsprechung genügt, um der Windenergie auf Marler Stadtgebiet substantiell genügend Raum zu verschaffen. Eine wesentliche Erkenntnis der gutachterlichen Auswertung besteht darin, dass auch ohne die Ausweisung einer Konzentrationszone im Flächennutzungsplan kein ungesteuerter Wildwuchs von zusätzlichen Windenergieanlagen im Stadtgebiet zu erwarten ist.“ (Zitiert aus der Sitzungsvorlage Nr. 2017/0100, die vollständig auch in Ratsinformationssystem nachgelesen werden kann.)

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