08.11.2016
Stadt Marl: Bisher keine Regressforderungen von Bürgern wegen Überflutungen
In einer Berichtsvorlage antwortet die Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Wählergemeinschaft Die Grünen Marl betr. Schadenersatzforderungen wg. mangelhafter Abwasserführung, dass derartige Forderungen bislang nicht vorlägen. Die Stadt könne nach Ansicht der Verwaltung solange nicht zu Zahlungen herangezogen werden, als ihre Anlagen ‚den anerkannten Regeln der Technik‘ entsprächen und über ‚von den Aufsichtsbehörden genehmigte Entwässerungsanlage n‘ verfüge. Dies sei der Fall. – Die gesamte Vorlage ist auf der städtischen Homepage unter ‚Ratsinformation‘ einzusehen.