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‚Gegenwind‘ macht Druck

12.10.2016

Heute im Planungsausschuss: Polsumer Initiative gegen Windräder fährt neue Geschütze auf – Stadt soll umgehend handeln

Die Polsumer Initiative gegen den Bau von Windenergieanlage – insgesamt drei sind in der Planung – verstärkt den Druck auf Rat und Verwaltung der Stadt Marl. In einem Schreiben an BM Werner Arndt wird gefordert, umgehend zu handeln. Wörtlich: „Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Bescheidungsreife des Genehmigungsantrags der ELWEA GmbH fordern wir Sie daher auf, möglichst umgehend eine Sondersitzung des Rates anzuberaumen und dort einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Zweck der Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie zu fassen und gleichzeitig eine Veränderungssperre zu erlassen.“ – Lesen Sie das ganze Scheiben!

An die

Stadt Marl

Herrn Bürgermeister Werner Arndt

Creiler Platz 1

45768 Marl

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt,

in obiger Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass wir die rechtlichen Interessen der Bürgerinitiative Polsumer Gegenwind e. V., sowie mehrere Anwohner vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Sodann teilen wir Ihnen mit, dass unsere Mandantschaft erfreut zur Kenntnis genommen hat, dass sich die Stadt Marl ihrer planerischen Verantwortung bewusst ist und daher in der gestrigen Ratssitzung den Entschluss gefasst hat, die Nutzung der Windenergie gerade auch vor dem Hintergrund der Akzeptanz der Energiewende bei den Einwohnern und Einwohnerinnen der Stadt Marl planerisch zu steuern und hierzu entsprechende Konzentrationsflächen für die Windenergie auszuweisen.

Bekanntlich sind derzeit bereits drei Genehmigungsanträge, nämlich der der ELWEA GmbH, der SL Windenergie GmbH und der RAG Montanunion Immobilien GmbH, anhängig. Sollten die entsprechenden Genehmigungsanträge nun positiv beschieden werden, würde der von der Stadt Marl beabsichtigte Zweck, Windenergieanlagen auf von ihr planerisch vorgesehenen Flächen zu konzentrieren, torpediert. Dies würde jedenfalls für den Fall gelten, dass an den Standorten der jetzt beantragten Windenergieanlagen keine Konzentrationsflächenausweisung stattfinden sollte. Da dies derzeit noch nicht absehbar ist und um zu verhindern, dass das Planungskonzept der Stadt Marl durch vorausgehende Genehmigungsanträge und die entsprechende Schaffung vollendeter Tatsachen torpediert wird, ist es nun erforderlich, die beabsichtigten Planungen durch die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Plansicherungsinstrumente abzusichern.

Hinsichtlich der neu gestellten Anträge der SL Windenergie GmbH und der RAG Montanunion GmbH ist dies durch einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs beim Kreis Recklinghausen möglich, da die entsprechende 6-monatige Frist des § 15 Abs. 3 BauGB noch nicht verstrichen ist. Sollte dies hinsichtlich des Antrags der ELWEA GmbH anders sein, wäre die Planung durch eine entsprechende Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB abzusichern.

Eine Veränderungssperre ist unmittelbar bei Fassung eines Aufstellungsbeschlusses möglich und erforderlich auch lediglich, dass die Kommune ihr Planungsziel in grundlegenden Zügen umreißt. Die Veränderungssperre verfolgt nämlich gerade den Zweck, der Gemeinde die Zeit zur Entwicklung eines Plankonzepts zu verschaffen und für diesen Zeitraum Genehmigungsanträge abwehren zu können.

Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Bescheidungsreife des Genehmigungsantrags der ELWEA GmbH fordern wir Sie daher auf, möglichst umgehend eine Sondersitzung des Rates anzuberaumen und dort einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Zweck der Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie zu fassen und gleichzeitig eine Veränderungssperre zu erlassen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Kommune die Windenergie planerisch nach ihren eigenen kommunalen Vorstellungen und unter entsprechender Berücksichtigung und Beachtung der abwägungserheblichen Belange der Bürger und Einwohner steuert. Wir bitten Sie höflich darum, uns über das weitere Vorgehen der Verwaltung und Politik in dieser Angelegenheit zeitnah unterrichtet zu halten.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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