30.09.2016
Rat gegen Windmühlenflügel: Mehrheit meint klüger geworden zu sein
Vorrangzonen für Windkraftanlagen hatten jahrelang dafür gesorgt, dass Marl windkraftfrei blieb. Dann kam die Ruhrkohle und wollte auf der Halde Brinkfortsheide Windkraftanlagen installieren – und der Rat hob die Vorrangzonen auf. Damit wurde allerdings auch die Errichtung von Windkraftanlagen auch außerhalb der Halde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich. Nun will die Ratsmehrheit die Vorrangzonenregelung wieder einführen – und gibt vor ‚klüger‘ geworden zu sein. Tatsächlich dürfte sich diese Selbsteinschätzung aber als Irrtum erweisen. Lesen Sie weiter!
Die Gegner der bestehenden Regelung behaupten, sie seien seinerzeit vom Baudezernenten falsch informiert worden. Diese Behauptung ist unzutreffend; der damalige Dezernent und seine Mitarbeiter (!) haben in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass Windkraftanlagen auch an anderen Standorten des Stadtgebietes möglich sein werden; es kämen allerdings wegen der gesetzlichen Vorschriften nur wenige Standorte in Frage. Genau dieser Fall ist jetzt eingetreten!
Ob eine Rücknahme der bestehenden Regelung seitens der Stadt rechtlich überhaupt möglich ist, darf grundsätzlich angezweifelt werden. Dazu gab es eine geradezu unglaubliche Aussage der amtierenden Baudezernentin: sie will erst über die rechtlichen Hintergründe informieren, wenn der Rat die Aufhebung bereits beschlossen hat. Ein Vertagungsantrag der Entscheidung wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.