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Bürgermeister soll endlich tätig werden und Informationen von AV einfordern

20.01.2017

Nach 2 Jahren ohne Antwort: Grüne WG fordert Information über Altlastensituation in Marler Stollen

Für den kommenden Stadtplanungsausschuss fordert die Fraktion der Grünen Wählergemeinschaft die Umsetzung einer Empfehlung des Fachausschusses vom Februar 2015: die RAG soll aufgefordert werden, endlich über die Altlastensituation in den Stollen von Auguste Victoria zu berichten. Konkreter Anlass sind die aktuell wieder in die Diskussion gekommenen Einleitungen von PCB-haltigem Grubenwasser. – Lesen Sie den Antrag und die Hintergründe!

Stadtplanungsausschuss: Antrag betr. Bericht über Altlasten in den Gruben von Auguste Victoria

Vor wenigen Tagen hat das Umweltministerium NRW ein „Gutachten zum Schutz der Gewässer vor PCB aus Grubenwasser“ vorgelegt, das nach Aussagen des zuständigen Ministers zu dem Ergebnis kommt,  dass eine „dauerhafte Belastung für unsere Umwelt durch PCB-Altlasten in den Bergwerken entstehen wird, sofern nicht mit geeigneten Mitteln gegengesteuert wird“. Das Unternehmen (gemeint ist die RAG) müsse „dauerhaft den Eintrag von PCB in die Gewässer durch entsprechende technische Aufrüstung verhindern“.
Die Fraktion der Wählergemeinschaft Die Grünen Marl hat in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 05.02.2015 nach Flutungsabsichten der RAG, nach Einlagerungen von Schadstoffen und nach den vor 1984 eingesetzten Mengen Hydrauliköl und die damit verbundenen Mengen der Chlorverbindung PCB gefragt.
Im Protkoll der Sitzung heißt es: ‚Herr Schaffrath beantwortet die Anfrage und berichtet dabei auch aus einer entsprechenden Landtagsvorlage vom 21.01 2015. Er schlägt vor, die Vorlage dem Protokoll beizufügen und sich im Übrigen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses einmal durch einen Vertreter der RAG hierzu berichten zu lassen. Der Vorschlag findet einmütige Zustimmung. Herr Bürgermeister Arndt ergänzt, dass die Problematik in die Zuständigkeit des Bergamtes falle. Die Stadt sei hier weitgehend unzuständig.‘

Wir beantragen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, dem einmütig begrüßten Vorschlag aus dem Stadtplanungsausschuss vom 05.02.2015 zu folgen und einen Vertreter der RAG resp. des Bergamtes einzuladen, um die mit der Problematik der Einleitung von belastetem Grubenwasser angesprochene potentielle Gefährdung der Lippe bzw. des Grundwassers (Halterner Sande) darzustellen.

Anlagen:
Anfrage der Fraktion vom 05.02.2015
Protokoll zur o.a. Anfrage
Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW
Presseartikel der NRZ

Anfrage Stadtplanungsausschuss wg. Altlasten im Bergbau

Marl, 24.01.2015
Anfrage der Fraktion WG Die Grünen Marl betr. Altlasten im Bergbau
Sehr geehrter Herr Arndt!
Bitte beantworten Sie die Fragen unserer Fraktion im der nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses.
Die RAG plant ihre an der Saar und in NRW stillgelegten Bergwerke 2016 zu fluten, wobei die Fluthöhe von 800 Metern auf 600 Meter steigen soll. Sowohl an der Saar als auch in NRW bestehen in dieser Hinsicht erhebliche Bedenken wg. einer möglichen Kontaminierung des Grundwassers und in der Folge auch des Trinkwassers mit der hochgiftigen Chlorverbindung PCB, wie sie bis 1984 mit dem Einsatz von tausenden Tonnen Hydrauliköl beim Kohleabbau angefallen ist. Daneben sind untertägig in der Vergangenheit in aufgegebenen Stollen gezielt Altlasten eingebracht worden, die seinerzeit noch als genehmigungsfähige Verfahren eingestuft worden sind und über die dementsprechende Genehmigungsunterlagen vorhanden sein müssten. Über möglicherweise ungenehmigte Einbringungen von Altlasten soll in diesem Zusammenhang gar nicht erst nachgedacht werden.
Unsere Fraktion hat im o.a. Zusammenhang folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:
1. Beziehen sich die Flutungsabsichten der RAG auch auf die in Marl vorhandenen Schachtanlagen und deren in 2016 stillgelegten untertägigen Betriebsflächen?
2. Gibt es Unterlagen über genehmigte Einlagerungen von Schadstoffen entweder aus dem laufenden Betrieb oder aus anderen Industriebereichen (wie z.B. der Chemie)?
3. Gibt es Unterlagen (oder Abschätzungen) über die vor 1984 eingesetzten Mengen Hydrauliköl und die damit verbundenen Mengen der Chlorverbindung PCB?

Protokoll der Stadtplanungsausschuss (Bau, Arbeit, Umwelt, Wirtschaft)
der Stadt Marl 4. Sitzung am Donnerstag, 05.02.2015

14. Antrag der Fraktion WG Die Grünen Marl betr. Altlasten im Bergbau
(Vorlagen-Nr. 2015/0033)
Herr Schaffrath beantwortet die Anfrage und berichtet dabei auch aus einer entsprechenden Landtagsvorlage vom 21.01 2015. Er schlägt vor, die Vorlage dem Protokoll beizufügen und sich im Übrigen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses einmal durch einen Vertreter der RAG hierzu berichten zu lassen. Der Vorschlag findet einmütige Zustimmung. Herr Bürgermeister Arndt ergänzt, dass die Problematik in die Zuständigkeit des Bergamtes falle. Die Stadt sei hier weitgehend unzuständig.

Umweltministerium NRW: Umweltministerium legt Gutachten zum Schutz der Gewässer vor PCB aus Grubenwasser vor
Empfehlungen der Gutachter sind Basis für die weitere Diskussion, wie sich PCB aus Grubenwässern entfernen lässt
Das Umweltministerium weist auf die heute erfolgte Veröffentlichung des Abschlussberichtes des Gutachtens zu den technischen Möglichkeiten einer übertägigen PCB-Elimination von Grubenwässern hin. Das Umweltministerium hat dieses Gutachten im Juni 2016 an eine Arbeitsgemeinschaft vergeben. Es ist eine Ergänzung zu dem von Umweltministerium und Wirtschaftsministerium gemeinsam in Auftrag gegebenen „Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruchhohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen.
Folgende Punkte umfasst das Gutachten:
Kurze zusammenfassende Darstellung aller in Frage kommenden übertägigen PCB-Eliminationsverfahren aus Grubenwässern.
Ermittlung des materiellen Investitionsbedarfs für die ermittelten und vorgeschlagenen Verfahren; vergleichende Abschätzung der für die Realisierung der Maßnahmen und den Betrieb der Anlagen anfallenden Jahreskosten.
Auswertung und Bewertung der sich ergebenden Alternativen in einer vergleichenden Gegenüberstellung.
An drei Referenzstandorten (Bergwerke Haus Aden, Ibbenbüren und Robert Müser) haben die Gutachter jeweils zwei Varianten betrachtet. Die Empfehlungen der Gutachter werden als eine gute Basis für die weitere Diskussion bezüglich des Schutzes der Gewässer in NRW vor weiteren Einleitungen von PCB aus Grubenwässern und deren Elimination angesehen. Neben PCB würden zudem weitere relevante Stoffe wie Ammonium, Eisen und PAK reduziert.
Weitere Informationen
„Gutachterliche Untersuchung / Recherche zu den technischen Möglichkeiten einer PCB-Elimination von Grubenwässern (‚PCB-Gutachten‘)“ (PDF, 2 MB) Gutachten der Arbeitsgemeinschaft IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH / Spiekermann GmbH Consulting Engineers im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
„Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruchhohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen“ Gutachten eines Gutachterkonsortiums unter Federführung der AG Aachen im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

NRZ: Umweltminister will mehr Schutz vor Altlasten in Bergwerken
Ulf Meinke

Essen/Düsseldorf. PCB-Altlasten in Bergwerken rufen die NRW-Landesregierung auf den Plan. Das von Johannes Remmel (Grüne) geführte Umweltministerium sieht den Zechenkonzern RAG in der Pflicht, mehr als bisher Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer in NRW zu treffen. PCB gilt als krebserregend und zählt weltweit zu den zwölf Giftstoffen („Dreckiges Dutzend“), die durch eine internationale Konvention im Jahr 2001 weltweit verboten wurden. Der Stoff dürfe „auch nicht in kleinsten Mengen“ in die Umwelt eingeleitet werden, betonte das NRW-Ministerium.
PCB-Altlasten in Bergwerken rufen die NRW-Landesregierung auf den Plan. Das von Johannes Remmel (Grüne) geführte Umweltministerium sieht den Zechenkonzern RAG in der Pflicht, mehr als bisher Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer in NRW zu treffen. PCB gilt als krebserregend und zählt weltweit zu den zwölf Giftstoffen („Dreckiges Dutzend“), die durch eine internationale Konvention im Jahr 2001 weltweit verboten wurden. Der Stoff dürfe „auch nicht in kleinsten Mengen“ in die Umwelt eingeleitet werden, betonte das NRW-Ministerium.
„Dauerhafte Belastung für unsere Umwelt wird durch PCB-Altlasten in den Bergwerken entstehen, sofern nicht mit geeigneten Mitteln gegengesteuert wird“, teilte das Ministerium am Freitag mit. Dies sei nun durch ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten und begleitende Gewässeruntersuchungen festgestellt worden. Das Umweltministerium erhöht daher den Druck auf die RAG. Das Unternehmen müsse „dauerhaft den Eintrag von PCB in die Gewässer durch entsprechende technische Aufrüstung verhindern“. Damit dürften hohe Kosten auf die RAG zukommen.
Die PCB-Belastung sei „bereits heute messbar und reduzierbar“, heißt es in dem Gutachten. Die Experten empfehlen unter anderem einen verstärkten Trinkwasserschutz und verweisen auf das wichtige Gebiet Haltern Sande.
PCB-haltige Stoffe wurden in den 1960er- bis 1980er-Jahren auch in den Steinkohlenbergwerken in NRW eingesetzt. Da sie schwer entflammbar sind, waren sie brandschutzrechtlich sogar vorgeschrieben.
Die RAG reagierte gelassen auf die Veröffentlichung des Gutachtens. „Wir sehen uns in unseren bisherigen Einschätzungen bestätigt“, erklärte das Unternehmen auf Anfrage. Konzernchef Bernd Tönjes betonte in der Vergangenheit, die RAG messe seit Jahren kontinuierlich, ob und gegebenenfalls wie das Grubenwasser belastet ist. „Wenn wir PCB finden, dann in geringen Mengen oder unterhalb der Nachweisgrenze“, sagte Tönjes. „Darüber hinaus haben wir keinerlei Hinweise, dass Grubenwasser der RAG zur Überschreitung von PCB-Werten in Flüssen oder Bächen führt.“
Der NRW-Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sieht in Sachen PCB Versäumnisse bei der RAG und will weiter juristisch gegen das Unternehmen vorgehen. Vor wenigen Tagen hat der BUND nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Bochum Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der RAG wegen Gewässerverunreinigung eingereicht. „Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die RAG unter Verkennung der Rechtslage vorschnell eingestellt“, sagte Dirk Jansen vom BUND. „Da uns bislang eine Akteneinsicht verwehrt wurde, könnte der Eindruck entstehen, die Staatsanwaltschaft stütze sich bei ihrer Entscheidung allein auf die Stellungnahmen der RAG und der Bergbehörde. Das ist nicht hinnehmbar.“

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