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Außenwerbung am Marler Stern

Beschluss ausgesetzt

Das städtische Planungsamt legte im Stadtplanungsausschuss einen Satzungsbeschluss für Werbeanlagen im Außenbereich des Marler Sterns vor und zog die Vorlage gleich wieder zurück. Grund: Die Kaufmannschaft der Sterns fühlte sich zu wenig eingebunden. In der Satzung wird der Außenbereich des Einkaufszentrums in 3 Zonen eingeteilt mit unterschiedlichen Modalitäten. Der ’sensibelste‘ Bereich ist die dem Rathaus zugewandte Seite, die gerade umgebaut und mit einem Parkplatz versehen wird. Der Sprecher der grünen Wählergemeinschaft stellte in diesem Zusammenhang scherzhaft die Frage, ob auch die mobilen Elemente, sprich die dort abgestellten Fahrzeuge, als potentielle Werbeträger in die Satzung mit einbezogen würden.

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