21.02.2016
Entscheidung über Veröffentlichungen von Gutachten vertagt – Foto: Kann Beton transparent werden?
Mit Bezug auf das demnächst zu erstellende Gutachten zur Sanierung des Rathauses wurde dessen Veröffentlichung beantragt. Die Ausdehnung dieser Forderung auf alle von der Öffentlichen Hand in Auftrag gegebenen Gutachten ging einer relativ knappen Mehrheit (25:18) zu weit; sie stimmte deshalb für Vertagung. Es solle eine rechtliche Prüfung abgewartet werden. Man darf tatsächlich gespannt sein, in welcher Weise sich Stadtverwaltung und politische Mehrheit demnächst verhalten werden. Eine Generalisierung der Forderung wird man wohl kaum erreichen können; bzgl. des Rathaus-Gutachtens sollte jedoch Transparenz oberstes Gebot sein. Der BM sagte bereits eine breite öffentliche Beteiligung zu.