Die Prüfung der Einführung einer Verpackungssteuer durch die Stadt Marl beantragt die Wählergemeinschaft Die Grünen in der nächsten Ratssitzung. Hier der Antrag mit Begründung:
Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sind Folgen dieser Entwicklung. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcenschutzbeitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungssteuer eindrücklich unter Beweis. Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Grammweniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.
Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen.
Für weitere Informationen : https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer
Antrag :
Die Verwaltung prüft die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer für die Stadt Marl und erarbeitet eine dementsprechende Satzung, die dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.