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Starkregen und Überflutungen

Ist Marl vorbereitet?

Glücklicherweise blieb Marl von den Überflutungen in NRW verschont. Aber ist Marl für ein mögliches Starkregenereignis gerüstet? Die Grüne Wählergemeinschaft fragt im nächsten ZBH – Ausschuss nach. Hier unsere Anfrage:

Die jüngsten Starkregenereignisse haben die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den unvermeidlichen Klimawandel auf tragische Weise unterstrichen. Die Städte Recklinghausen und Haltern stellen Risikokarten online oder als PDF-Dokument, während Marl solche Informationen bisher nicht veröffentlicht. Die Verwaltung möge vor diesem Hintergrund folgende Fragen beantworten:

1. Über welche Planungswerkzeuge verfügt die Stadtverwaltung zur Identifizierung möglicher Gefahrenquellen durch Starkregenereignisse und Überflutung?

2. Welche Kenntnisse hat sie über die Lage und räumliche Erstreckung möglicher-weise überflutungsgefährdeter Bereiche im Stadtgebiet von Marl?

3. Wo und in welcher Anzahl, Größe und Bauart gibt es Retentions- und Versickerungbecken in Marl? Sind die Kanalisation und Retentionsbecken in Marl aus-reichend dimensioniert, um ein Starkregenereignis mit einer Niederschlagsmenge von 200 l/m²/h aufzufangen? Besteht Bedarf, diesbezüglich die bisherige Planungspraxis nun anzupassen?

4. Wie groß sind überschläglich die Flächen kommunaler Immobilien und Immobilien in kommunalem Mehrheitseigentum (z.B. Neuma) sowie versiegelter Verkehrs- und Freiflächen, die

a) nicht an eine Versickerung auf /am Grundstück angeschlossen sind?

b) nicht an die Regenwasserkanalisation in Verbindung mit für Starkregenereignisse ausreichend dimensionierten Retentions- und Versickerungsflächen angeschlossen sind?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung bei den in Frage 4 genannten Immobilien, vor Ort eine Retention und Versickerung von Niederschlagswasser z.B. durch eine nachträgliche Dachbegrünung sowie eine Nachrüstung von unterirdischen Sickerspeichern zu verbessern?

6. Welche geplanten und im Bau befindlichen Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadt und mehrheitlich stadteigener Unternehmen kommen dafür in Betracht, und welche nicht? Bei Objekten, bei denen aus Sicht der Verwaltung keine nachträglichen Maßnahmen möglich sind, die Bitte erläuternde Begründung.

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