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Erörterungstermin für Müllverbrennungsanlage

Wählergemeinschaft stellt Fragen
In dieser Woche fand der Erörterungstermin zur geplanten Müllverbrennungsanlage im Chemiepark statt. Von mehreren Institutionen und Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben eingebracht hatten, war nur die Wählergemeinschaft Die Grünen durch Beatrix Ries und Dr. Roland Gaschnitz vertreten. Obwohl die geplante erweiterte Müllverbrennungsanlage wohl nicht verhindert werden kann, gab es Kritik am Betreiber. Insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld wurde kritisiert. Die Bezirksregierung war „unglücklich“ und der Gutachter erklärte, dass ein Mehr an Informationen durchaus sinnvoll und angemessen gewesen wäre. In der Anhörung räumte Evonik ein, dass die Kapazitätserweiterung durchaus wirtschaftliche Gründe hat und nicht nur zur reibungslosen Verbrennung notwendig sei. Positiv zu erwähnen ist, dass Verbrennungsrückstände, also der übrig bleibende Abfall, nicht 85.000 t/a sondern „nur“ 48.000 t/a betragen. Evonik hatte sich verrechnet. Einige Anregungen und Kritikpunkte der Wählergemeinschaft flossen in das laufende Verfahren ein. So hat die Bezirksregierung Münster unsere Anregung aufgenommen, und den Betreiber gebeten, ein öffentlich zugängliches Monitoring der Immissionen als Nebenbedingung in die Zulassung aufzunehmen. Außerdem muss Evonik nachweisen , dass der Anstieg des Grubenwasserspiegels und die damit verbundenen Hebungen keine Auswirkungen auf die Anlagesicherheit haben. Das hatte Evonik bisher schlicht vergessen. Und auch die Stadt Marl wurde wach und befürchtet nun, dass ein Teil des Gate.ruhr – Geländes durch die RVA und den Evonik – Bahnhof in seiner Nutzung beschränkt sein könnte.
Alles Konsequenzen und Folgen aus den Einwänden der Wählergemeinschaft. Wir bedanken uns ausdrücklich bei Dr. Roland Gaschnitz, der dieses alles fachlich begleitete und formulierte, und bei Beatrix Ries, die als betroffene Anwohnerin gemeinsam mit ihrem Ehemann Einwände geltend machte. Ohne ihr Engagement hätte es wesentliche Verbesserungen nicht gegeben.
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