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Widerspruch gegen Datenweitergabe möglich

22.10.2016

Wer die Weitergabe seiner Daten durch die Stadt an die Bundeswehr, Parteien, usw. verhindern möchte, muss Widerspruch einlegen

Im aktuellen Bekanntmachungsblatt der Stadt Marl macht die Verwaltung auf die Möglichkeit des Widerspruchsrechts gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufmerksam. Die Meldebehörden sind verpflichtet, die Daten der Marler Bürger, die im nächsten Jahr volljährig werden, der Bundeswehr zu Werbezwecken zu übermitteln. Wer kein Interesse an Werbung der Bundeswehr hat, kann einen Widerspruch gemäß § 36 Absatz 2 BMG im Bürgerbüro einlegen und damit die Weitergabe seiner persönlichen Daten verhindern. Ebenso gibt es die Möglichkeit, der Übermittlung persönlicher Daten an Parteien, Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften und Adressbuchverlagen zu widersprechen. Auch dies ist im Bürgerbüro möglich.

Nähere Auskünfte gibt Das Amtliche Bekanntmachungsblatt Nr. 15/2016, welches auf der städtischen Seite einzusehen ist.

LINK: http://www.marl.de/../bblatt_15_2016.pdf

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