Fehlerhafte Ausschreibung
18.03.2018
Bauen im Außenbereich?
Nach Auffassung der BI gegen die Bebauung des Jahnstadion-Waldes verstößt die Verwaltung seit Beginn der europaweiten Ausschreibung gegen die Maßgaben des Baugesetzbuches. Danach handele es sich bei der geplanten Baumaßnahme um „Bauen im Außenbereich“ gemäß §35 BauGB. Die in diesem Paragraphen enthaltenen Einschränkungen seien wohl auch der Grund dafür gewesen, dass sich bei der europaweiten Ausschreibung kein Interessent gefunden habe. Ohne es zu sagen, hieße das dann wohl auch, dass der einzige Bieter (ohne ein belastbares Angebot abgegeben zu haben) ein Marler Investor war, dem man bereits vor der Ausschreibung das Grundstück überlassen wollte.