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BI

Fehlerhafte Ausschreibung

18.03.2018

Bauen im Außenbereich?

Nach Auffassung der BI gegen die Bebauung des Jahnstadion-Waldes verstößt die Verwaltung seit Beginn der europaweiten Ausschreibung gegen die Maßgaben des Baugesetzbuches. Danach handele es sich bei der geplanten Baumaßnahme um „Bauen im Außenbereich“ gemäß §35 BauGB. Die in diesem Paragraphen enthaltenen Einschränkungen seien wohl auch der Grund dafür gewesen, dass sich bei der europaweiten Ausschreibung kein Interessent gefunden habe. Ohne es zu sagen, hieße das dann wohl auch, dass der einzige Bieter (ohne ein belastbares Angebot abgegeben zu haben) ein Marler Investor war, dem man bereits vor der Ausschreibung das Grundstück überlassen wollte.

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BI weiterhin für Planungsstopp

16.03.2018

Neuerlicher Appell an den Rat

Ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 224 unterstreicht die BI noch einmal die Notwendigkeit eines unmittelbaren Planungsstopps, indem sie aus den Verwaltungsvorlagen ihrer Auffassung nach irrige bzw. falsche Darstellungen zitiert. Sie appelliert deshalb noch einmal nachdringlich an die Ratsmitglieder, ihren bisherigen Beschluss zu ändern. Wenn die Auffassung der BI zutreffen sollte, ist vor 2019 mit einem rechtskräftigen Regionalplan nicht zu rechnen; erst dann wäre eine weitere Bearbeitung des B’planes überhaupt erst möglich. – Lesen Sie das Schreiben der BI!

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Bergamt nicht zuständig?

13.03.2018

Wenig Neues zur Halde

Die Vertreter des Bergamtes beim RP Arnsberg (mit Sitz in Dortmund) erklärten sich für die Überwachung der Einhaltung des Rahmenbetriebsplanes der Halde als nicht zuständig. Sie seien Vertreter nur eines von 4 Dezernaten; ihre Aufgabe sei die Genehmigung von Rahmenbetriebsplänen. Der Rahmenbetriebsplan für die Halde sei 2015 mit Einstellung des Bergbaus ausgelaufen und habe damit seine Rechtskraft verloren. Jetzt warte man ab, dass der Betreiber der Halde (die RAG) den Antrag auf einen Abschlussbetriebsplan stelle, in dem die weiteren Maßnahmen zu regeln seien. Gleichzeitig werde das Verfahren der sog. Folgenutzung der Halde betrieben. Wenn es sich dabei um eine Abfalldeponie handeln sollte; sei der RP Münster zuständig, nicht das Bergamt. Im Augenblick gelte ein Hauptrahmenplan; wenn Aktivitäten seitens des Betreibers durchgeführt werden sollten, müsste dieser einen entsprechenden Antrag stellen. Ein solcher Antrag läge bislang aber nicht vor.

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BI: B’Plan Jahnstadion stoppen

07.03.2018

Verfahren im rechtsfreien Raum?

Eine der beiden Bürgerinitiativen gegen die Bebauung des Jahnstadion verlangt im Rahmen einer Stellungnahme zu einem Artikel der Marler Zeitung die sofortige Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan 224 (Jahnstadion/Alte Waldschule) incl. des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächentausch mit Baugebiet ‚Gleisdreieck). In der Begründung der Forderung verweist die BI auf den aktuell noch gültigen Gebietsentwicklungsplan, der nach Auffassung der BI den in Frage stehenden Bebauungsplan nicht zulässt. Da sich der im Moment noch in der Aufstellung befindliche Regionalplan (der den Gebietsentwicklungsplan ersetzen wird) aktuell nicht vorliegt, müsse dessen Rechtskräftigkeit abgewartet werden; erst danach könne das Verfahren durchgeführt werden. – Lesen Sie die Stellungnahme im Wortlaut!

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Planungsausschuss beschließt Tausch

07.12.2017 BI: Gefälligkeitsplanung für den Investor In einem zu Beginn der Sitzung und anschließend mündlich vorgetragenen Flugblatt bezeichnet die BI Marl-Hüls unter der Federführung von Christian Thieme die Änderung des Flächennutzungsplanes als ‚Gefälligkeitsplanung‘ und fordert ‚ein sofortiges Ende dieser Tricksereien und Winkelzüge‘. Das forderte naturgemäß… Weiterlesen »Planungsausschuss beschließt Tausch