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Keine Daten für die AfD

Nutzt die Möglichkeit zum Widerspruch

Laut Gesetz ist es den Stadtverwaltungen erlaubt, die Daten ihrer Einwohner*innen zum Zwecke der Wahlwerbung an politische Parteien und Vereinigungen zu übermitteln. Ihr habt die Möglichkeit, dem so zu widersprechen:

Widerspruchsrecht von Melderegisterauskünften nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03.05.2016 (BGBl I S. 1084) – in der zurzeit gültigen Fassung
– regelt die Erteilung von Melderegisterauskünften in besonderen Fällen.
Die Meldebehörde darf in nachstehend aufgeführten besonderen Fällen Auskünfte erteilen an:
– Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder
Abstimmung vorangehenden Monaten (§ 50 Absatz 1 BMG)
– Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen, wobei Altersjubiläen der 70.
Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläum sind (§ 50 Absatz 2 BMG)
– Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung von Adressbüchern in Buchform zu allen
Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 50 Abs. 3 BMG)
Die Meldebehörde darf Auskünfte über die Vornamen und den Familiennamen, Doktorgrad sowie der
derzeitigen Anschriften übermitteln.
Gemäß § 50 Absatz 5 BMG hat jede betroffene Person das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den
Absätzen 1 – 3 zu widersprechen.
Betroffene im Sinne dieser Vorschrift sind alle Meldepflichtigen ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Der Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten bedarf keiner Begründung und gilt bis zu seinem
Widerruf.
Der Vordruck ist auf der Internetseite der Stadt Marl unter der Rubrik „An-, Ab- und Ummeldungen“ als
Download abrufbar.
Zudem ist der Vordruck direkt beim Bürgerbüro erhältlich oder kann per Email (buergerbuero@marl.de)
angefordert werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Marl, Amt für
Bürgerdienste, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl einzulegen.

Selbstverständlich nicht nur in Marl, sondern überall. Nutzt die Städtischen Homepages um genaueres in den anderen Städten zu erfahren.