Wählergemeinschaft hakt nach
Die Fachaufsichtsbeschwerde der Wählergemeinschaft Die Grünen vom 24. Jan. 2019 an verschiedene Institutionen (EU/Bundesumweltministerium/Landesumweltministerium/RVR/Kreis RE/Stadt Marl) haben bekanntlich dazu geführt, dass das Landesumweltministerium am 12.6.2019 den Kreis gerügt und doppelte Ersatzmaßnahmen verlangt hat: einmal im Sinne einer kurzfristigen bis 31.12.2019 zu vollziehenden „primären Sanierung“ und zum zweiten einer weitergehenden in die Zukunft gerichteten „Ausgleichsanierung“. Gerügt wurde in diesem Bescheid des Landes deutlich: der „Kahlschlag“… der Einsatz schweren Gerätes statt „bodenschonende Baumpflege mit Seilwinden“ u.a. (AZIII-3/III-4 31.07 00.40). – Heute bezweifeln wir, dass der Kreis Recklinghausen und die Stadt Marl den Auflagen sinnvoll gefolgt sind. Es sind im Dezember 2019 Pflanzungen erfolgt; vor allem sind viele Sträucher ( wie z.B. Schlehenbüsche) aber nur wenige hochwachsende Waldbäume (Buchen) erkennbar. Die Fraktion der grünen Wählergemeinschaft fragt deshalb nach, um in Erfahrung zu bringen, ob Kreis und Stadt den Verpflichtungen des Landes nachgekommen sind. – Lesen Sie die Anfrage!
Anfrage der Fraktion Wählergemeinschaft Die Grünen betr. Ausgleichmaßnahmen in der „Burg“
Sehr geehrter Herr Arndt!
Bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtplanungs – und Umweltausschusses:
Im Winter 2018/2019 hatte der Kreis Recklinghausen dem RVR (Regionalverband Ruhr) erlaubt, fast zwei Hektar Buchen- und Eichenwald zu fällen. Mit großen Maschi-nen wurden entlang einer Kleingartenanlage, einem still gelegten Sportplatz und der Graewenkolkstraße Hunderte von Rotbuchen (einige über 200 Jahre alt), Eichen u.a. gefällt. Dabei wurden durch die schweren Fällmaschinen Waldböden und Tierwelt von einer Fläche größer als drei Fußballfelder (1,7 ha) zerstört, das sind ca. 11 % der „Burg“. Dieses ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet und entsprechend der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) der Europäischen Union aufgenommen in das europä-ische Netz von besonderen Schutzgebieten als „Natura 2000″. Es gehört zum Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“.
Bekanntlich hatte die Fachaufsichtsbeschwerde der Wählergemeinschaft Die Grünen vom 24.Jan. 2019 an die EU/Bundesumweltministerium/Landesumweltministerium/RVR/Kreis RE/Stadt Marl dazu geführt, dass das Landesumweltministerium am 12.6.2019 den Kreis gerügt hat und doppelte Ersatzmaßnahmen verlangt hat: einmal im Sinne einer kurzfristigen bis 31.12.2019 zu vollziehenden „primären Sanierung“ und zum zweiten einer weitergehenden in die Zukunft gerichteten „Ausgleichsanierung“. Gerügt wurde in diesem Bescheid des Landes deutlich: der „Kahlschlag“… der Einsatz schweren Gerätes statt „bodenschonende Baumpflege mit Seilwinden“ u.a. (AZIII-3/III-4 31.07 00.40).
Heute bezweifeln wir, dass der Kreis Recklinghausen und die Stadt Marl den Auflagen sinnvoll gefolgt sind. Es sind im Dezember 2019 Pflanzungen erfolgt, aber es sind viele Sträucher wie Schlehenbüsche und wenige hochwachsende Waldbäume wie Buchen erkennbar.
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: Fraktionsbüro Rathaus Marl Wählergemeinschaft Die Grünen Marl e.V. Zimmer 15, 45765 Marl Hülsstr. 30, 45772 Marl Telefon (0 23 65) 99 26 54 Telefax (0 23 65) 99 26 54
1. Was hat der Kreis Recklinghausen und was hat die Stadt Marl konkret veran-lasst, um der Auflage des Landesumweltministeriums vom 12.Juni 2019 zu entsprechen? Wie viele Sträucher sind gepflanzt worden? Und wie viele Bäume z.B. Buchen sind gepflanzt worden? Inwiefern wird das den Kriterien einer „primären Sanierung“ gerecht? Wenn eine primäre Maßnahme den Ausgangszustand ermöglichen soll, müsste dort ein Buchenwald aufgeforstet werden. Warum wird stattdessen versucht, am schattigen Nordrand der Burg, einen Blühstreifen zu etablieren?
2. Welche weitergehende „Ausgleichsanierung“ ist wann und wo und durch wen geplant? Das Land hat bekanntlich das Dreifache der gerodeten Fläche verlangt.
3. Wie wird der Ausgleich für jetzt freigestellte und mittelfristig abgängige Bäume geregelt?
4. Wie wird der Schaden am Boden (Verdichtung) ausgeglichen?
Zum Verständnis des Ganzen erinnern wir daran, dass die Auflage des Landesumweltministerium vom 12.6.2019 lautet (s.6f): „Als primäre Sanierung werden Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, die geschädigten Funktionen in den Ausgangszustand zu versetzen. Mit Ausgleichsanierung sind solche Maßnahmen gemeint, die zusätzlich zu den primären Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, um den Zeitverzug auszuglei-chen, der entsteht, bis die primären Sanierungsmaßnahmen ihre Wirkung vollständig entfaltet haben.“ Im o.g. Bescheid bindet das Landesumweltministerium die „primäre Sanierung“ an die „Vorgaben des SOMAKOs (Sofortmaßnahmenkonzept) sowie der Entwicklungsmaßnahmen im Landschaftsplan“.
Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung unserer Fragen unter Hinzuziehung der Kreisverwaltung Recklinghausen.
Für die Fraktion
Johannes Westermann