Auch die Bundeswehr will an eure Daten. Auch hier könnt ihr Widerspruch einlegen, wenn ihr auf Werbung für die Bundeswehr verzichten könnt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58 c Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.05.2005 (BGBI I S. 1482), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11.12.2018 (BGBl I S. 2387)
Gem. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes sind die Meldebehörden verpflichtet, dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich zum 31. März bestimmte Daten aus dem Melderegister zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, zu übermitteln. Bei diesen Daten handelt es sich um Vor- und Familiennamen sowie gegenwärtige Anschriften. Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nutzt die Daten für die Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften an die Personen, die aufgrund ihrer bald eintretenden Volljährigkeit für den freiwilligen Wehrdienst in Frage kommen. Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Marl, Amt für Bürgerdienste, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl einzulegen.