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Wohnen

Deponieplanung einstellen

16.05.2018 Grüne WG fordert Klartext Bezugnehmend auf das sich immer weiter hinziehende Verfahren zur Entlassung der Halde Brinkfortsheide aus der Bergaufsicht und der zeitgleich zu beantragenden Folgenutzung, hat der RVR bzgl. einer angedachten Folgenutzung als Abfallhalde der Deponieklasse 1 betont, dass eine solche Nutzung nicht… Weiterlesen »Deponieplanung einstellen

Planungsausschuss: Jahnstadion

04.05.2018

Mehrheit gegen B-Plan

Die Beschlussvorlage der Verwaltung, die Bebauung an der alten Waldschule aus der Gesamtheit der Bebauung rund um das Jahnstadion herauszulösen und dafür einen eigenen B-Plan zu erstellen, fand im Planungsausschuss keine Mehrheit. Der Grund: Die SPD-Fraktion befürchtet, dass bei einer Zerschneidung des Gesamtprojektes, der Investor möglicherweise davon Abstand nehmen könnte, die weiteren Bauabschnitte tatsächlich auch durchzuführen. Die Folge könnte sein, dass die Stadt auf dem alten Jahnstadion hängen bliebe. Die SPD-Mehrheit beauftragte die Verwaltung, baurechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die den Investor zur Realisierung des gesamten Projekts verbindlich verpflichten sollen.

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Klimaschutzkonzept wird ergänzt

28.04.2018

Grünplanungen in Gewerbegebieten

Die Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Lenkerbeck nehmen an dem Projekt „Grün statt Grau – Gewerbegebiete im Wandel“ teil und sollen mit ihrer Initiative neuerdings ins Klimaschutzkonzept der Stadt aufgenommen werden. Eine lobenswehrte Maßnahme. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass nach Auslaufen des Projekts und der befristeten Beschäftigung der derzeitigen Klimamanagerin eine personelle Unterstützung durch die Stadt nicht mehr geleistet werden soll. D.h. im Klartext: die Stelle der Klimaschutzmanagerin wird nach dem Ende der Bundesförderung nicht weiter geführt. – Weiterlesen!

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Bürgebegehren Römer-Quartier

28.o4.2018 Grüne WG unterstützt Initiative Am Freitag wurd die Unterstützungscampagne für das Bürgerbegehren der Anwohner des Ahornweges fortgesetzt. Mitglieder der Wählergemeinschaft sammelten wieder Unterschriften, damit die hohen Hürden (über 4.000 Unterschriften sind notwendig!) genommen werden können.

Verwaltung nimmt Beschluss zurück

27.04.2018

Jahnstadion: Pleite für Rat und Bauamt

Bis zuletzt hatte die Verwaltung versucht, den Widerstand der Bürgerinitiative gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bebauung des Jahnstadions als gegenstandslos darzustellen. Jetzt muss sie einräumen, dass der von der Ratsmehrheit gefasste Beschluss nicht umsetzbar ist, weil nach der Rechtslage eine Flächennutzungsplanänderung nur in Übereinstimmung mit dem Gebietsentwicklungsplan möglich ist. Der Gebietsentwicklungsplan ist aber noch in der Aufstellumg; nach dem geltenden Plan ist die beschlossene Änderung nicht rechtswirksam und deshalb gegenstandslos. Die jetzt von der Verwaltung vorgetragene Entscheidung, einen nur auf die Bebauung rund um die alte Waldschule bezogenen Bebauungsplan zu beschließen, betrifft genau den Bereich, in dem am meisten abgeholzt werden muss. Die Einzelheiten sind auf der städtischen Homepage oder auch auf unserer Seite nachzulesen.

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Bergehalde: Grüne WG fragt nach

25.04.2018

Wie läuft das weitere Verfahren?

Das bisherige Schweigen der Verwaltung zur Frage der städtischen Beteiligung am weiteren Verfahren in Sachen Halde Brinkfortsheide ist aus Sicht der grünen Wählergemeinschaft angesichts der bekannten Pläne zur Nachnutzung der Halde als Abfalldeponie unbefriedigend und gleichzeitig beurnruhigend. Wenn man bedenkt, dass die Entlasssung der Halde aus der Bergaufsicht (Verfahrensführer ist der RP Arnsberg mit dem bei ihm angesiedelten Bergamt) und die geplante Nachnutzung als Abfalldeponie (die Verfahrensführung liegt beim RP Münster) in parallel laufenden Verfahren durchgeführt werden sollen, ist unklar, in welchem Verfahren sich die Stadt in welcher Weise ‚einklinken‘ kann.

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Fehlerhafte Ausschreibung

18.03.2018

Bauen im Außenbereich?

Nach Auffassung der BI gegen die Bebauung des Jahnstadion-Waldes verstößt die Verwaltung seit Beginn der europaweiten Ausschreibung gegen die Maßgaben des Baugesetzbuches. Danach handele es sich bei der geplanten Baumaßnahme um „Bauen im Außenbereich“ gemäß §35 BauGB. Die in diesem Paragraphen enthaltenen Einschränkungen seien wohl auch der Grund dafür gewesen, dass sich bei der europaweiten Ausschreibung kein Interessent gefunden habe. Ohne es zu sagen, hieße das dann wohl auch, dass der einzige Bieter (ohne ein belastbares Angebot abgegeben zu haben) ein Marler Investor war, dem man bereits vor der Ausschreibung das Grundstück überlassen wollte.

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BI weiterhin für Planungsstopp

16.03.2018

Neuerlicher Appell an den Rat

Ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 224 unterstreicht die BI noch einmal die Notwendigkeit eines unmittelbaren Planungsstopps, indem sie aus den Verwaltungsvorlagen ihrer Auffassung nach irrige bzw. falsche Darstellungen zitiert. Sie appelliert deshalb noch einmal nachdringlich an die Ratsmitglieder, ihren bisherigen Beschluss zu ändern. Wenn die Auffassung der BI zutreffen sollte, ist vor 2019 mit einem rechtskräftigen Regionalplan nicht zu rechnen; erst dann wäre eine weitere Bearbeitung des B’planes überhaupt erst möglich. – Lesen Sie das Schreiben der BI!

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Bergamt nicht zuständig?

13.03.2018

Wenig Neues zur Halde

Die Vertreter des Bergamtes beim RP Arnsberg (mit Sitz in Dortmund) erklärten sich für die Überwachung der Einhaltung des Rahmenbetriebsplanes der Halde als nicht zuständig. Sie seien Vertreter nur eines von 4 Dezernaten; ihre Aufgabe sei die Genehmigung von Rahmenbetriebsplänen. Der Rahmenbetriebsplan für die Halde sei 2015 mit Einstellung des Bergbaus ausgelaufen und habe damit seine Rechtskraft verloren. Jetzt warte man ab, dass der Betreiber der Halde (die RAG) den Antrag auf einen Abschlussbetriebsplan stelle, in dem die weiteren Maßnahmen zu regeln seien. Gleichzeitig werde das Verfahren der sog. Folgenutzung der Halde betrieben. Wenn es sich dabei um eine Abfalldeponie handeln sollte; sei der RP Münster zuständig, nicht das Bergamt. Im Augenblick gelte ein Hauptrahmenplan; wenn Aktivitäten seitens des Betreibers durchgeführt werden sollten, müsste dieser einen entsprechenden Antrag stellen. Ein solcher Antrag läge bislang aber nicht vor.

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BI: B’Plan Jahnstadion stoppen

07.03.2018

Verfahren im rechtsfreien Raum?

Eine der beiden Bürgerinitiativen gegen die Bebauung des Jahnstadion verlangt im Rahmen einer Stellungnahme zu einem Artikel der Marler Zeitung die sofortige Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan 224 (Jahnstadion/Alte Waldschule) incl. des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächentausch mit Baugebiet ‚Gleisdreieck). In der Begründung der Forderung verweist die BI auf den aktuell noch gültigen Gebietsentwicklungsplan, der nach Auffassung der BI den in Frage stehenden Bebauungsplan nicht zulässt. Da sich der im Moment noch in der Aufstellung befindliche Regionalplan (der den Gebietsentwicklungsplan ersetzen wird) aktuell nicht vorliegt, müsse dessen Rechtskräftigkeit abgewartet werden; erst danach könne das Verfahren durchgeführt werden. – Lesen Sie die Stellungnahme im Wortlaut!

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